Ivosidenib bei Gallengangskrebs

Basierend auf der Diskussion über Ivosidenib als Zweit- oder Drittlinienbehandlung bei fortgeschrittenem, IDH1-mutiertem Cholangiokarzinom argumentiere ich dafür, dass dieses Medikament in Deutschland nicht zugelassen werden sollte.

Erstens, obwohl Ivosidenib in der ClarIDHy-Studie eine Verlängerung des medianen Gesamtüberlebens (OS) von 10,3 Monaten im Vergleich zu 7,5 Monaten in der Placebogruppe zeigte, ist dieser Unterschied statistisch nicht signifikant (Hazard Ratio [HR]: 0,79, p = 0,09). Dies deutet darauf hin, dass Ivosidenib möglicherweise keinen bedeutenden klinischen Nutzen für Patienten bietet, der die Zulassung rechtfertigen würde.

Zweitens, die Durchführung einer RPFST-Analyse zur Korrektur für Cross-over in der Studie stellt die Ergebnisse zusätzlich in Frage. Diese Methode ist anwendbar, wenn ein experimentelles Medikament einen bewiesenen Nutzen in späteren Behandlungslinien zeigt oder bereits als Standardbehandlung in späteren Linien etabliert ist. Für Ivosidenib bei Cholangiokarzinom trifft dies nicht zu, da nur Ergebnisse aus einer Phase-I-Dosiseskalationsstudie vorliegen. Die Annahme, dass der Effekt von Ivosidenib unabhängig vom Zeitpunkt des Behandlungsbeginns gleich ist, ist nicht gesichert.

Drittens, etwa 50 Prozent der Patienten in der ClarIDHy-Studie hatten zwei vorherige Behandlungslinien erhalten. In Deutschland wird oft von einer Zweitlinienbehandlung, wie zum Beispiel mFOLFOX6, aufgrund ihres sehr begrenzten Mehrwerts abgesehen. Die Subgruppenanalyse von Patienten, die nur eine vorherige Behandlungslinie hatten, zeigte keinen Unterschied im OS im Vergleich zur Subgruppe der Patienten, die zwei vorherige Behandlungslinien hatten. Diese Analyse ist jedoch durch die relativ kleinen Patientenzahlen begrenzt und war nicht im statistischen Plan vordefiniert.

Viertens, die Nebenwirkungen von Ivosidenib waren erwartet und handhabbar, aber in der Ivosidenib-Gruppe brachen 7 Prozent der Behandlung wegen Nebenwirkungen ab. Die Lebensqualitätsanalyse zeigte einen positiven Effekt von Ivosidenib, der jedoch durch die anderen genannten Einschränkungen relativiert wird.

Fünftens, die Gesamtkosten der Behandlung spielt eine wichtige Rolle bei der Bewertung des Kosten-Nutzen-Verhältnisses einer neuen Behandlung, insbesondere in einem Gesundheitssystem, das auf Wirtschaftlichkeit und gerechte Verteilung von Ressourcen ausgerichtet ist.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Ergebnisse der ClarIDHy-Studie, basierend auf der fehlenden statistischen Signifikanz, den methodologischen Bedenken bezüglich der Cross-over-Korrektur und den unklaren Kosten-Nutzen-Überlegungen, nicht den PASKWIL2023-Kriterien für palliative Behandlungen bei Studien entsprechen, in denen die mediane Überlebenszeit in der Placebogruppe 12 Monate oder kürzer ist. Daher sollte Ivosidenib unter diesen Umständen nicht für die Behandlung von fortgeschrittenem, IDH1-mutiertem Cholangiokarzinom in Deutschland zugelassen werden.

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